Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Maschinenverleih Maucher – Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Zubehör zwischen dem Maschinenverleih Maucher, Inh. Dominik Maucher, Waldbrunner Höhe 10, 69429 Waldbrunn (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Vermieters bzw. durch Übergabe des Mietgegenstands zustande.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss seine Identität nachzuweisen (Personalausweis/Reisepass bei Privatkunden, Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug bei gewerblichen Kunden).

§ 3 Mietzeit und Verlängerung

(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe/Abholung des Mietgegenstands und endet mit der vollständigen Rückgabe während der Öffnungszeiten. Ein Miettag entspricht einem Zeitraum von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Übergabe/Abholung.

(2) Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, verlängert sich die Mietzeit automatisch. Für jede angefangenen 24 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wird der jeweilige volle Tagessatz berechnet.

(3) Eine beabsichtigte Verlängerung der Mietzeit durch den Mieter bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit.

§ 4 Mietpreise und Zahlung

(1) Es gelten die jeweils aktuellen Preise der Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Bei Zahlungsverzug betragen die Verzugszinsen 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern 5 %-Punkte).

§ 5 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet:
– den Mietgegenstand bestimmungsgemäß und schonend zu benutzen,
– alle geltenden Sicherheits- und Bedienungsvorschriften (z. B. DGUV V3, BetrSichV) einzuhalten,
– den Mietgegenstand sauber und vollgetankt (bei Verbrennungsmotoren) zurückzugeben,
– Schäden und Defekte unverzüglich zu melden.
(2) Eine Weitergabe oder Untervermietung des Mietgegenstands an Dritte ist untersagt.

§ 6 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die während der Mietzeit am Mietgegenstand entstehen – auch bei höherer Gewalt, Diebstahl, Vandalismus oder unsachgemäßer Bedienung.
(2) Für Schäden durch normale Abnutzung haftet der Mieter nicht.
(3) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Mietgegenstands resultieren.

§ 7 Versicherung

(1) Der Mietgegenstand ist durch den Vermieter gegen Maschinenbruch und Haftpflicht versichert. Die Selbstbeteiligung von 1.000 € je Schadensfall trägt der Mieter.

§ 8 Rückgabe und Abnahme

(1) Der Mietgegenstand ist vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(2) Bei starker Verschmutzung oder fehlendem Kraftstoff berechnet der Vermieter eine Reinigungs-/Betankungspauschale von 50–100 € netto.

§ 9 Kündigung und Rücktritt

(1) Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Pflichten verstößt oder Zahlungsrückstände bestehen.
(2) Bereits gezahlte Miete wird in diesem Fall nicht erstattet.

§ 10 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich gemäß der DSGVO und seiner Datenschutzerklärung unter https://maschinenverleih-maucher.de/datenschutz

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Limbach (Odenwald) bzw. Mosbach.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Maschinenverleih Maucher
Dominik Maucher
Waldbrunn, November 2025